Soweit ich es verstanden hab, braucht man für UGs und GmbHs eine Gewinnerzielungsabsicht, sonst schlägt einem das Finanzamt nach zwei Jahren das Buch zu. Aber es gibt ja auch noch gGmbHs.
Klar. Wenn das Finanzamt vermutet, dass der einzige Unternehmensweck die Generierung von steuersparenden Verlusten ist, verstehen die (zum Glück) keinen Spaß.
Soweit ich es verstanden hab, braucht man für UGs und GmbHs eine Gewinnerzielungsabsicht, sonst schlägt einem das Finanzamt nach zwei Jahren das Buch zu. Aber es gibt ja auch noch gGmbHs.
Klar. Wenn das Finanzamt vermutet, dass der einzige Unternehmensweck die Generierung von steuersparenden Verlusten ist, verstehen die (zum Glück) keinen Spaß.