Bin gespannt, was die US-Regierung anbietet, und ob Brüssel sich diesmal die Mühe macht, das Angebot so gründlich zu durchleuchten, wie’s Luxemburg gelegentlich tut.

  • Edward Orwell
    link
    fedilink
    1
    edit-2
    2 years ago

    Wie soll ein “angemessenes Schutzniveau” gemäß DSGVO 45 attestierbar sein, wenn wir in den USA durch die Verfassung vom Recht auf Privatheit kategorisch ausgeschlossen sind:

    https://www.justsecurity.org/2668/foreigners-nsa-spying-rights/

    Die EU anerkennt demgegenüber, dass Privatheit ein Menschenrecht sein muss, d.h. erlaubt auch US-Bürgern hier zu klagen, sollten ihre Handys etc. ‘links gemacht’ werden: “Jede Person …”

    https://dejure.org/gesetze/GRCh/8.html

    Außerdem stehen Datenschutzverletzungen in der EU umfassend und generell sogar unter Freiheitsstrafe, nicht nur unter Bußgeldandrohung. Für Deutschland: https://dsgvo-gesetz.de/bdsg/42-bdsg/

    In den USA gilt das meines Wissens nur für den schmalen Sektor “Gesundheitsdaten”. (Und ob es dort nicht auch wieder ausschließlich für US-Bürger gilt? Man sollte es zunächst einmal sicherheitshalber so annehmen!)