Ein kurzfristiger Änderungsantrag zum Hamburger Polizeigesetz sieht vor, personenbezogene Daten und auch Klarnamen in automatisierte Systeme einzuspeisen. Zum KI-Training dürfen die Daten auch an Dritte weitergegeben werden. Morgen wird über den Entwurf von Rot-Grün abgestimmt.
Ich hab so einen Verdacht, dass das wieder vom Bundesverfassungsgericht kassiert wird, aber was weiß ich schon…