Juristischer Teil-Erfolg für zwei Schülerinnen: Laut Bayerischem Verwaltungsgerichtshof hat ein Kruzifix im Eingangsbereich eines staatlichen Gymnasiums ihre Glaubensfreiheit verletzt. In einem anderen Punkt aber bekamen die Klägerinnen nicht Recht.
In derselben Form hab ich das auch an einer städtischen Schule in NRW erlebt. Da gab es am immer selben Wochentag in der ersten Unterrichtsstunde einen Schulgottesdienst in der Aula, der freiwillig besucht werden konnte.
Wer mit dem Bus nicht zur zweiten Stunde anreisen konnte, musste teilnehmen oder falls Aufsichtspersonal da war in einen gesonderten Raum.
Bin da aber auch schon seit mehr als 20 Jahren raus…
In derselben Form hab ich das auch an einer städtischen Schule in NRW erlebt. Da gab es am immer selben Wochentag in der ersten Unterrichtsstunde einen Schulgottesdienst in der Aula, der freiwillig besucht werden konnte.
Wer mit dem Bus nicht zur zweiten Stunde anreisen konnte, musste teilnehmen oder falls Aufsichtspersonal da war in einen gesonderten Raum.
Bin da aber auch schon seit mehr als 20 Jahren raus…