Juristischer Teil-Erfolg für zwei Schülerinnen: Laut Bayerischem Verwaltungsgerichtshof hat ein Kruzifix im Eingangsbereich eines staatlichen Gymnasiums ihre Glaubensfreiheit verletzt. In einem anderen Punkt aber bekamen die Klägerinnen nicht Recht.
1,5 Meter hoch, 50 Zentimeter breit, darauf ein gekreuzigter Jesus. Nachdem die Schulleitung es ablehnte, das Kreuz abzuhängen, klagten die Schülerinnen.
Wow. Ich war trotz des vielleicht nachvollziehbaren Hintergrunds ein bisschen verwundert das sich tatsächlich Schülerinnen deswegen die Mühe machen und sich durch die Instanzen klagen aber das erklärts wirklich.
Wow. Ich war trotz des vielleicht nachvollziehbaren Hintergrunds ein bisschen verwundert das sich tatsächlich Schülerinnen deswegen die Mühe machen und sich durch die Instanzen klagen aber das erklärts wirklich.