Juristischer Teil-Erfolg für zwei Schülerinnen: Laut Bayerischem Verwaltungsgerichtshof hat ein Kruzifix im Eingangsbereich eines staatlichen Gymnasiums ihre Glaubensfreiheit verletzt. In einem anderen Punkt aber bekamen die Klägerinnen nicht Recht.
Kann ich als relativ üblich bestätigen. Meist einmal selten auch zweimal pro Schuljahr gings für alle die wollten in die Kirche. Der Rest saß in der Schule rum. Keine Ahnung was die dann immer gemacht haben. Bin da immer ganz pragmatisch mit weil Ausflug war immer cool, klar gabs vielleicht interessantere Ziele aber besser als nichts.
Kann ich als relativ üblich bestätigen. Meist einmal selten auch zweimal pro Schuljahr gings für alle die wollten in die Kirche. Der Rest saß in der Schule rum. Keine Ahnung was die dann immer gemacht haben. Bin da immer ganz pragmatisch mit weil Ausflug war immer cool, klar gabs vielleicht interessantere Ziele aber besser als nichts.