Kann ich als Betreiber einer Website eigentlich die IP-Adressen der Besucher meiner Website sehen? Oder sehe ich nur die IP-Adressen der Provider, die den Besuchern meiner Website den Internetzugang vermitteln?
Jeder mit einem Internetzugang bekommt von seinem Internet Service Provider (ISP) eine IP zugewiesen. Diese kann statisch oder dynamisch sein. Im Privatbereich ist diese in der Regel dynamisch. Diese IP Adresse kannst du als Betreiber einer Website sehen.
Etwas anders sieht es bei Dual Stack lite aus. Da nutzen mehrere Verbraucher eine öffentliche IP gemeinsam. Liegt daran, dass IPv4 begrenzt ist und die nutzbaren Adressen mittlerweile sehr beschnitten sind. Zudem können viele Dienste noch nicht mit IPv6 umgehen.
Hmm. Wie wahrscheinlich ist es, dass einem privaten Anschluss vom ISP eine dynamische IP4-Adresse zugewiesen ist, deren letzte drei Stellen auf Null lauten, also xxx.0.0.0?
Woher entnimmst du diese IP?
Diese IP-Adresse steht angeblich in einem Request Header. Die Person, die diesen Request Headers besitzt, behauptet, mit diesem Request Header könne sie belegen, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt eine bestimmte Website so konfiguriert war, dass diese IP-Adresse - nämlich die auf drei Nullen endende - und weitere von der Person eingegebe Daten an einen im Referrer des Request Headers angegebenen Server übertragen wurden.
Die IP, die du nach außen hast, gibt dir dein Provider. Details: https://de.wikipedia.org/wiki/Netzwerkadressübersetzung
Das hindert nicht das ausführliche Tracking auf Basis dieser “zufälligen” IP, wie sogar das Landgericht München richtig erkannt hat: Sie ist dein Pseudonym oder “Nickname”, mindestens eine Zeit lang.
Dynamische IP-Adressen stellen für den Betreiber einer Webseite ein personenbezogenes Datum dar, denn er verfügt abstrakt über die rechtlichen Mittel, die vernünftigerweise eingesetzt werden könnten, um mithilfe Dritter, und zwar der zuständigen Behörde und des Internetzugangsanbieters, die betreffende Person anhand der gespeicherten IP-Adressen bestimmen zu lassen (im Anschluss an BGH VI ZR 135/13).