Bin gespannt, was die US-Regierung anbietet, und ob Brüssel sich diesmal die Mühe macht, das Angebot so gründlich zu durchleuchten, wie’s Luxemburg gelegentlich tut.
Bin gespannt, was die US-Regierung anbietet, und ob Brüssel sich diesmal die Mühe macht, das Angebot so gründlich zu durchleuchten, wie’s Luxemburg gelegentlich tut.
Wie soll ein “angemessenes Schutzniveau” gemäß DSGVO 45 attestierbar sein, wenn wir in den USA durch die Verfassung vom Recht auf Privatheit kategorisch ausgeschlossen sind:
https://www.justsecurity.org/2668/foreigners-nsa-spying-rights/
Die EU anerkennt demgegenüber, dass Privatheit ein Menschenrecht sein muss, d.h. erlaubt auch US-Bürgern hier zu klagen, sollten ihre Handys etc. ‘links gemacht’ werden: “Jede Person …”
https://dejure.org/gesetze/GRCh/8.html
Außerdem stehen Datenschutzverletzungen in der EU umfassend und generell sogar unter Freiheitsstrafe, nicht nur unter Bußgeldandrohung. Für Deutschland: https://dsgvo-gesetz.de/bdsg/42-bdsg/
In den USA gilt das meines Wissens nur für den schmalen Sektor “Gesundheitsdaten”. (Und ob es dort nicht auch wieder ausschließlich für US-Bürger gilt? Man sollte es zunächst einmal sicherheitshalber so annehmen!)