Juristischer Teil-Erfolg für zwei Schülerinnen: Laut Bayerischem Verwaltungsgerichtshof hat ein Kruzifix im Eingangsbereich eines staatlichen Gymnasiums ihre Glaubensfreiheit verletzt. In einem anderen Punkt aber bekamen die Klägerinnen nicht Recht.
Das gibt’s nicht nur in Bayern. Auch hier in BW gab es in meinem Gymnasium am letzten Schultag (glaube ich, oder war es vor Weihnachten?) einen Schulgottesdienst. Der war entweder evangelisch oder ökumenisch, aber nicht verpflichtend (deswegen weiß ich auch nicht, was von beidem, war nie da). Allerdings gab es bei uns keinen Alternativunterricht, wir durften einfach heim.
Ist allerdings schon über 10 Jahre her, keine Ahnung, ob es das heute auch noch gibt.
In derselben Form hab ich das auch an einer städtischen Schule in NRW erlebt. Da gab es am immer selben Wochentag in der ersten Unterrichtsstunde einen Schulgottesdienst in der Aula, der freiwillig besucht werden konnte.
Wer mit dem Bus nicht zur zweiten Stunde anreisen konnte, musste teilnehmen oder falls Aufsichtspersonal da war in einen gesonderten Raum.
Bin da aber auch schon seit mehr als 20 Jahren raus…
Das gibt’s nicht nur in Bayern. Auch hier in BW gab es in meinem Gymnasium am letzten Schultag (glaube ich, oder war es vor Weihnachten?) einen Schulgottesdienst. Der war entweder evangelisch oder ökumenisch, aber nicht verpflichtend (deswegen weiß ich auch nicht, was von beidem, war nie da). Allerdings gab es bei uns keinen Alternativunterricht, wir durften einfach heim.
Ist allerdings schon über 10 Jahre her, keine Ahnung, ob es das heute auch noch gibt.
In derselben Form hab ich das auch an einer städtischen Schule in NRW erlebt. Da gab es am immer selben Wochentag in der ersten Unterrichtsstunde einen Schulgottesdienst in der Aula, der freiwillig besucht werden konnte.
Wer mit dem Bus nicht zur zweiten Stunde anreisen konnte, musste teilnehmen oder falls Aufsichtspersonal da war in einen gesonderten Raum.
Bin da aber auch schon seit mehr als 20 Jahren raus…