Der Bundesgerichtshof hat klargestellt: Die Polizei darf einen Finger unter Zwang aufs Mobiltelefon legen, um Zugang auf dort gespeicherte Daten zu bekommen.
Der Verdächtige muss sich nicht selbst belasten, indem er die PIN herausrückt, aber kann nicht verhindern, dass seine körperlichen Merkmale (Fingerabdruck) benutzt werden, um das Handy zu entsperren. Das ist schon eine ziemliche juristische Spitzfindigkeit. Edit: Als Konsequenz daraus werden wohl Kriminelle Handys mit zwei getrennten Accounts benutzen, auf dem einer mit Fingerprint entsperrbar ist für das “Tagesgeschäft” und der zweite nur mit einer ausreichend komplexen PIN für die kriminelle Aktivitäten.
Der Verdächtige muss sich nicht selbst belasten, indem er die PIN herausrückt, aber kann nicht verhindern, dass seine körperlichen Merkmale (Fingerabdruck) benutzt werden, um das Handy zu entsperren.
So wie ich die Argumentation der Richter verstehe, werten sie das Herausrücken der PIN als aktive Mitwirkung, die der Beschuldige verweigern kann, um sich nicht selbst zu belasten. Das Auflegen des Fingers (unter Zwang) wird hingegen nur als Duldung von Ermittlungsmaßnahmen gewertet. Die darf der Beschuldige nicht verweigern.
Kein wirklicher Krimineller wird nach diesem Urteil noch ein Handy mit Fingerabdruck entsperrbar haben und der Depp ist wieder Otto Normalbürger, für den hier ein Präzedenzfall geschaffen wurde.
Im Allgemeinen darf man in den meisten liberalen demokratischen Rechtsstaaten nicht gezwungen werden, gegen sich selbst auszusagen. PIN oder Passwort jemandem zu sagen, ist eine Aussage. Fingerabdruck oder Gesicht hinhalten ist keine Aussage.
Ein US-amerikanischer Strafverteidiger hat einen Comic gezeichnet, wo er die Logik dahinter erklärt (geht nicht spezifisch um Smartphones): https://lawcomic.net/guide/?p=2600 (geht auf den nächsten Seiten weiter)
“Du musst nichts sagen, aber wir prügeln es aus dir raus” klingt nicht sehr liberal oder demokratisch oder rechtsstaatlich.
Dann meint die Polizei es hätte einen Fingerabdruck zum entsperren gegeben. Die verfolgte Person hat Widerstand geleistet und dabei hat sie sich den Finger gebrochen. Jeden einzeln an jeder Hand. Wegen der Gewalt gegen die Polizeibeamten gibt es eine Strafanzeige. Das doch nur Entsperren per PIN möglich war konnte wegen den gewalttätigen Widerstandshandlungen erst im Nachhinein festgestellt werden…
Und wo ist der Unterschied zum Unter zwang (aka Beugehaft / Folter) den PIN des Gerätes zu erhalten? Wieso wird hier mit zweierlei Maß gemessen?
Der Verdächtige muss sich nicht selbst belasten, indem er die PIN herausrückt, aber kann nicht verhindern, dass seine körperlichen Merkmale (Fingerabdruck) benutzt werden, um das Handy zu entsperren. Das ist schon eine ziemliche juristische Spitzfindigkeit.
Edit: Als Konsequenz daraus werden wohl Kriminelle Handys mit zwei getrennten Accounts benutzen, auf dem einer mit Fingerprint entsperrbar ist für das “Tagesgeschäft” und der zweite nur mit einer ausreichend komplexen PIN für die kriminelle Aktivitäten.
So wie ich die Argumentation der Richter verstehe, werten sie das Herausrücken der PIN als aktive Mitwirkung, die der Beschuldige verweigern kann, um sich nicht selbst zu belasten. Das Auflegen des Fingers (unter Zwang) wird hingegen nur als Duldung von Ermittlungsmaßnahmen gewertet. Die darf der Beschuldige nicht verweigern.
Kein wirklicher Krimineller wird nach diesem Urteil noch ein Handy mit Fingerabdruck entsperrbar haben und der Depp ist wieder Otto Normalbürger, für den hier ein Präzedenzfall geschaffen wurde.
ja geht halt garnicht, weil trotzdem beides zum gleichen Ziel führt.
Im Allgemeinen darf man in den meisten liberalen demokratischen Rechtsstaaten nicht gezwungen werden, gegen sich selbst auszusagen. PIN oder Passwort jemandem zu sagen, ist eine Aussage. Fingerabdruck oder Gesicht hinhalten ist keine Aussage.
Ein US-amerikanischer Strafverteidiger hat einen Comic gezeichnet, wo er die Logik dahinter erklärt (geht nicht spezifisch um Smartphones): https://lawcomic.net/guide/?p=2600 (geht auf den nächsten Seiten weiter)
“Du musst nichts sagen, aber wir prügeln es aus dir raus” klingt nicht sehr liberal oder demokratisch oder rechtsstaatlich.
Dann meint die Polizei es hätte einen Fingerabdruck zum entsperren gegeben. Die verfolgte Person hat Widerstand geleistet und dabei hat sie sich den Finger gebrochen. Jeden einzeln an jeder Hand. Wegen der Gewalt gegen die Polizeibeamten gibt es eine Strafanzeige. Das doch nur Entsperren per PIN möglich war konnte wegen den gewalttätigen Widerstandshandlungen erst im Nachhinein festgestellt werden…